EU-Sanktionen gegen Russland im Überblick
Als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die EU eine Reihe von Sanktionen gegen Russland verhängt. Dazu gehören gezielte restriktive Maßnahmen (individuelle Sanktionen), Wirtschaftssanktionen sowie Visamaßnahmen. Seit dem 23.02.2022 wurden eine Reihe von Sanktionspaketen beschlossen, welche die seit 2014 bestehenden EU-Sanktionen ergänzen und erweitern.
Es wurden unter anderem eine Reihe von Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen gegen Russland verhängt. Das bedeutet, dass europäische Unternehmen bestimmte Erzeugnisse nicht nach Russland verkaufen können (Ausfuhrbeschränkungen) und dass andersherum, russische Unternehmen bestimmte Erzeugnisse nicht in die EU verkaufen dürfen (Einführbeschränkungen).
Die Ausfuhrbeschränkungen gelten unter anderem für folgende Güter:
- Spitzentechnologie (z. B. Quantencomputer und fortgeschrittene Halbleiter, elektronische Komponenten und Software)
- bestimmte Arten von Maschinen und Fahrzeugen
- spezielle Güter und Technologien, die zur Erdölraffination benötigt werden
- Ausrüstung, Technologien und Dienstleistungen für die Energiewirtschaft
- Güter und Technologien für die Luft- und Raumfahrtindustrie (z. B. Luftfahrzeuge, Flugzeugtriebwerke, Ersatzteile oder Ausrüstungen aller Art für Flugzeuge und Hubschrauber, Flugturbinenkraftstoff)
- Güter der Seeschifffahrt und Funkkommunikationstechnologie
- eine Reihe von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Güter, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden könnten), wie Drohnen und Software für Drohnen oder Chiffriergeräte
- Luxusgüter (z. B. Luxusautos und -uhren und Schmuck)
- zivile Feuerwaffen, deren Bestandteile und sonstiges Material für die Streitkräfte
- Chemikalien, Lithiumbatterien und Thermostate
- andere Güter, die die russischen Industriekapazitäten stärken könnten
Die Einfuhrbeschränkungen gelten unter anderem für folgende Güter:
- Rohöl (seit Dezember 2022) und raffinierte Erdölerzeugnisse (seit Februar 2023), bis auf einige wenige Ausnahmen
- Kohle und andere feste fossile Brennstoffe
- Stahl, Stahlerzeugnisse und Eisen
- Gold und Diamanten einschließlich Schmuck
- Zement, Asphalt, Holz, Papier, synthetischer Kautschuk und Kunststoffe
- Meeresfrüchte und Spirituosen (z. B. Kaviar, Wodka)
- Zigaretten und Kosmetika
Ansprechpartner bei Fragen zu Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das BAFA hat ein Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation veröffentlicht. Es dient als Übersicht über die Handelsbeschränkungen sowie die Finanzsanktionen und bietet unter anderem ausführliche Informationen über einzelne Einfuhr- und Ausfuhrverbote und Dienstleistungsverbote.
BAFA - Außenwirtschaft - Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation [Stand: 20. Februar 2024]
Bei konkreten Fragen kann man das BAFA unter der folgenden Hotline erreichen: 06196-908 1237.