Einstellung manueller Verfahren

Zum  30. September 2025 stellt die IHK Arnsberg alle Beglaubigungen von Außenwirtschaftsdokumenten auf digitale Verfahren um. Ab diesem Zeitpunkt werden Ursprungszeugnisse oder Carnets nicht mehr auf dem bisherigen postalischen Weg oder durch persönliche Beantragung oder Abholung abgewicket werden können.

Die elektronische Beantragung und Bearbeitung hat einige Vorteile für Ihr Unternehmen und für uns:

  • Postwege oder Botengänge können eingespart werden
  • Kommentare und Änderungswünsche der IHK werden online übermittelt
  • Rechnungen und andere Dokumente können dem Antrag zur Bescheinigung als Datei beigefügt werden
  • Im Benutzerprofil können Vorlagen Datei erstellt werden


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Foto: Becker/IHK
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Elektronisches Ursprungszeugnis

Um den Aufwand für Betriebe zu verringern, gibt es seit 2002 ein elektronisches Verfahren für die Beantragung von Ursprungszeugnissen und sonstigen Bescheinigungen.

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Foto: IHK München
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Elektronisches Carnet

Ein Carnet kann neuerdings elektronisch beantragen. So muss der Antrag nicht mehr persönlich während der Service-Zeiten oder postalisch zur IHK gebracht werden.

Jens Bürger
B.A.

02931 878-141
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Sandra Goncalves

02931 878-185
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Weitere Informationen

EU-Verordnung 2023/956

Anhang I der Verordnung mit Liste der Warengruppen

Leitlinien für Importeure

CBAM - Durchführungsverordnung

Anhang der Durchführungsverordnung


Hinweis

Bei den Dokumenten "Leitlinie für Importeure", CBAM-Durchführungsverordnung" und Anhang der Durchführungsverordnung" handelt es sich um Übersetzungen der Originaldokumente in englischer Sprache per Übersetzungsprogramm DeepL in deutsche Sprache. Diese Übersetzung ist als Service der IHK zu verstehen, der erste Hinweise gibt und kei­nen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Obwohl die Übersetzungen der Dokumente mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.