Zum Jahreswechsel treten zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft, die für kleine und mittlere Unternehmen entscheidend sein können. Manche schaffen Entlastung und eröffnen Chancen, andere bringen zusätzliche Pflichten und mehr Bürokratie.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht wichtiger Änderungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
Erleichterungen beim CO₂-Grenzausgleich (CBAM)
Das CO₂-Grenzausgleichssystem soll sicherstellen, dass importierte Waren denselben CO₂-Kosten unterliegen wie vergleichbare Produkte aus der EU und so eine Verlagerung emissionsintensiver Produktion ins Ausland verhindern.
Importeure bestimmter Waren wie Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel sowie Strom und Wasserstoff müssen künftig für die mit der Herstellung verbundenen Emissionen CBAM-Zertifikate erwerben. Der Verkauf dieser Zertifikate startet allerdings erst am 1. Februar 2027, rückwirkend für die Importe des Jahres 2026.
- Die jüngste Reform bringt deutliche Erleichterungen gegenüber den bisherigen Vorgaben:
Schwellenwert: Nur Unternehmen, die mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr importieren, sind betroffen. Kleinere Importeure sind von den Pflichten befreit.
- Fristen: Die jährliche CBAM-Erklärung ist künftig bis zum 30. September des Folgejahres abzugeben (statt 31. Mai).
- Zulassung: Nur wer die Schwelle überschreitet, muss sich als „zugelassener CBAM-Anmelder“ registrieren.
Weitere Informationen: https://www.dehst.de/DE/Themen/CBAM/cbam_node.html
Nächste Stufe des Data Acts
Bereits seit September 2025 gilt: Hersteller und Anbieter digitaler Dienste müssen sicherstellen, dass Nutzer die bei der Verwendung entstehenden Daten einsehen und auf Wunsch auch an Dritte weitergeben können. Damit sollen neue Services und mehr Wettbewerb ermöglicht werden.
Ab dem 12. September 2026 folgt die nächste Stufe: Für alle neuen Produkte und Dienste gilt das Prinzip „Access by Design“. Das bedeutet, dass Geräte so gestaltet sein müssen, dass die erzeugten Daten direkt und automatisch verfügbar sind – ohne komplizierte Anfragen oder zusätzliche Software. Nutzer sollen die Daten unmittelbar über das Gerät oder eine zugehörige Anwendung einsehen und weiterverarbeiten können.
Unternehmen müssen ihre Produkte technisch anpassen, gleichzeitig eröffnen sich neue Chancen für datenbasierte Geschäftsmodelle.
Weitere Informationen: Verordnung - EU - 2023/2854 - EN - EUR-Lex
Entgelttransparenzgesetz: Neue Pflichten auch für kleinere Betriebe
Bis zum 7. Juni 2026 muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Damit gilt künftig eine Berichtspflicht für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten (bisher 500).
Wesentliche Neuerungen:
- Regelmäßige Berichte zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle
- Maßnahmenpflicht bei Unterschieden von mehr als fünf Prozent
- Auskunftsansprüche der Beschäftigten
- Gehaltsangaben oder -spannen in Stellenanzeigen
Weitere Informationen: Entgelttransparenzgesetz - BMBFSFJ
Mehr Förderung für Forschung und Entwicklung
Mit dem Jahresbeginn 2026 wird die steuerliche Forschungsförderung deutlich attraktiver. Unternehmen sollen mehr Anreize für Forschung und Entwicklung erhalten – bei weniger Bürokratie. Für förderfähige Aufwendungen können Unternehmen nun 12 Millionen Euro ansetzen (statt wie bisher 10 Mio.). Daraus ergibt sich bei einer Förderquote von 25 Prozent eine maximale Zulage von 3 Millionen Euro. Für kleine und mittlere Unternehmen steigt die Förderung auf bis zu 4,2 Millionen Euro.
Zudem können Unternehmen pauschal 20 Prozent für Gemeinkosten geltend machen und der kalkulatorische Stundensatz für forschende Unternehmensinhaber steigt.
Die neuen Regeln gelten für Projekte, die ab dem 1. Januar 2026 gestartet sind.
Weitere Informationen: Bundesfinanzministerium - Forschungszulage
Strengere Regeln gegen Greenwashing
Spätestens ab dem 27. September 2026 dürfen Unternehmen Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen nur noch machen, wenn diese klar, überprüfbar und belegbar sind. Vage Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“, nicht zertifizierte Siegel oder Aussagen wie „klimaneutral“, die allein auf Kompensation beruhen, sind künftig verboten.
Weitere Informationen: Gesetzentwurf der Bundesregierung „Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb: https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101855.pdf
Mehr Verantwortung für Cybersicherheit: NIS-2-Richtlinie
Mit der NIS-2-Richtlinie will die EU die Sicherheitsstandards für Unternehmen deutlich anheben und den Kreis der Verpflichteten erweitern. NIS-2 steht für „Network and Information Security Directive 2“. Deutschland hat die Umsetzung inzwischen beschlossen; die neuen Regeln treten voraussichtlich Anfang 2026 in Kraft.
Betroffen sind nicht mehr nur Betreiber kritischer Infrastrukturen, sondern auch viele mittelständische Unternehmen in 18 Sektoren, sofern sie mindestens 50 Beschäftigte oder mehr als 10 Millionen Euro Umsatz haben.
Weitere Informationen: BSI - NIS-2-regulierte Unternehmen
Produkthaftung wird ausgeweitet
Die EU modernisiert das Produkthaftungsrecht grundlegend. Mit der neuen Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 sollen Verbraucher in einer digitalen Welt besser geschützt werden. Deutschland muss die Vorgaben bis 9. Dezember 2026 umsetzen.
Künftig gelten nicht nur klassische Waren als Produkte, sondern auch Software, KI-Systeme, digitale Baupläne für 3D-Drucker, smarte Geräte und verbundene Dienste.
Weitere Neuerungen:
- Wegfall von Haftungsobergrenzen
- Erweiterte Offenlegungspflichten im Haftungsprozess
- Erhöhtes Risiko von Sammelklagen
Unternehmen sollten ihre Dokumentations- und Sicherheitsprozesse überprüfen.
Weitere Informationen: www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_Produkthaftung.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Richtlinie über das Recht auf Reparatur
Die EU hat mit der Richtlinie (EU) 2024/1799 über das Recht auf Reparatur neue Regeln beschlossen, die bis zum 31. Juli 2026 in Deutschland umgesetzt sein müssen. Ziel ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und Elektroschrott zu reduzieren.
Verbraucher sollen künftig die Möglichkeit haben, bestimmte Produkte – etwa Smartphones, Tablets, Displays, Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke sowie Fahrzeuge mit Batterien – auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung zu einem angemessenen Preis reparieren zu lassen.
Weitere Informationen: BMUKN: Recht auf Reparatur | Cluster
Verpackungsvorgaben
Bis spätestens Sommer 2026 werden Deutschland die Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in nationales Recht überführt. Dafür wird das bisherige Verpackungsgesetz durch das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ersetzt.
Wesentliche Änderungen:
- Ausweitung der Herstellerverantwortung
- Steigende Recyclingquoten
- Einführung digitaler Nachweise (z. B. QR-Codes)
- Einführung eines Fonds für Abfallvermeidung
Weitere Informationen: BMUKN: Neues Verpackungsgesetz soll Abfallvermeidung und Recycling verbessern | Pressemitteilung
Quelle: DIHK