Großraum- und Schwertransporte

Ab wann gilt man als Großraum- oder Schwertransport (GST)?

Alle Güter, bei denen die Maße und/oder das Gewicht von den Maximalvorgaben der StVO abweicht, gelten als Großraum- oder Schwerguttransport. Unterschieden wird in der StVO

  • Schwertransporte (Entspricht aufgrund seines Gewichtes nicht den Vorschriften)
  • Großraumtransport (Entspricht aufgrund seiner Maße nicht den Vorschriften)
  • Großraum- und Schwertransporte (Entspricht aufgrund seiner Maße und seines Gewichtes nicht den Vorschriften)
  • Langtransporte (Mit einer Überlänge von mehr als 20 Metern)

Wie läuft das Genehmigungsverfahren?

Gemäß § 29 StVO wird für die Durchführung eines GST eine Genehmigung benötigt.

1. Schritt: Genehmigung des Fahrzeuges

Die Genehmigung kann bei der Bezirksregierung eingeholt werden.

Wenn lediglich die Ladung Übermaße aufweist, ist eine Genehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) einzuholen. Überschreitet auch das Fahrzeug die gesetzlich vorgegebenen Maße, ist eine Genehmigung nach § 70 (StVZO) nötig.

Die Genehmigung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:

  • Eine geeignete Fahrstrecke muss vorhanden sein
  • Ein Transport per Schiff oder Schiene ist nicht möglich
  • Die Ladung ist nicht teilbar

2. Schritt: Genehmigung des Transportes

Die Erlaubnis für den Transport selbst wird nach § 29 Abs. 3 StVO erteilt. Hierfür sind die Verwaltungen der Gemeinden und Städte zuständig. Benötigt werden für den Antrag folgende Informationen:

  • Absender
  • Empfänger
  • Kennzeichen
  • Abmessungen der Ladung
  • Gewicht des Transportes sowie Achslasten und Achsabstände
  • Räder pro Achse und Spurweite
  • Fahrtwegbeschreibung

Die Behörden behalten sich vor, ggf. weitere Informationen zu verlangen. Eine erteilte Genehmigung ist dann höchstens bis zum Ende des Folgemonats nach Antragstellung gültig. Für Schwerlast-Firmen besteht die Möglichkeit, für einzelne Fahrzeuge Dauergenehmigungen zu erhalten, sofern die Länge von 23 Metern, die Breite von drei Metern, die Höhe von vier Metern sowie das Gewicht von 41,8 Tonnen nicht überschritten wird. Falls die Abmessungen der Ladung und des Fahrzeuges es verlangen, muss ein Begleitfahrzeug den Transport begleiten. Ob und welche Art von Begleitfahrzeug nötig ist, legt die Behörde fest. Sperrzeiten für Genehmigungen sind beispielsweise Ferienzeiten. Außerdem regeln die Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte, dass solche Transporte in der Regel nur von montags 9 Uhr bis freitags 15 Uhr durchgeführt werden dürfen. Bis zu einer Breite von 3,20 Meter werden GST vorrangig in verkehrsarmen Zeiten (also nicht von 6 Uhr bis 8:30 sowie zwischen 15:30 und 19:00) genehmigt. Größere Transporte dürfen in der Regel nur nachts (22:00 – 06:00) stattfinden. In der Regel muss auch eine Stellungnahme der Autobahn GmbH des Bundes eingeholt werden, die die Streckenprüfung unter den Gesichtspunkten der Beschaffenheit des Transportes prüft. Dabei kommt die Plattform VEMAGS zum Einsatz.

Stand: Januar 2024