Der von der Vollversammlung gewählte Haushaltsausschuss tagt ein- bis zweimal im Jahr. Seine Aufgabe besteht darin, den jährlich von der IHK aufzustellenden Wirtschaftsplan eingehend und kritisch zu prüfen. In der Etat-Vollversammlung zum Jahresende erläutert der Vorsitzende des Haushaltsausschusses den Wirtschaftsplanentwurf. Nach Abschluss des Geschäftsjahres legt die Hauptgeschäftsführung den extern geprüften Jahresabschluss vor. Die Teilnahme an den Gesprächen zum Jahresabschluss mit dem Prüfungsleiter der Rechnungsprüfungsstelle und den ehrenamtlichen Rechnungsprüfern sowie die vorbereitende Durchführung des Entlastungsverfahrens fallen in den Zuständigkeitsbereich des Haushaltsausschusses.
Vorsitzender
Mitglieder