Unternehmenssicherung

Einen Notfall-Ordner zusammenstellen


Unfälle oder Krankheiten können jeden treffen. Es liegt daher auf der Hand, dass es in jedem Unternehmen einen Notfallplan geben sollte - geht es doch darum, den Betrieb vor unnötigem Schaden zu bewahren, sich selbst, die Unternehmerfamilie und die Arbeitsplätze abzusichern. Was genau ist zu tun? Welche wichtigen Informationen und Regelungen sollten in schriftlicher Form hinterlegt sein, damit das Unternehmen auch bei einem Ausfall des Chefs weiterhin funktionsfähig ist?

Natürlich kann dies von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein. Es gibt aber viele Punkte, die zumindest für die meisten Betriebe gleichermaßen sinnvoll sind. Genau diesen Punkt greift das IHK-Notfall-Handbuch auf.

Die 2. überarbeitete Auflage des Handbuchs steht hier als Download bereit.

Darüber hinaus wurde eine Broschüre erstellt. Die Seiten der Broschüre sind perforiert, so dass sich der Unternehmer sein eigenes individuelles Notfall-Handbuch zusammenstellen kann.

Foto: DOC RABE Media - Fotolia.com

Hinweis zur Verwendung von Musterverträgen

Diese Vertragsformulare wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie sind als Checklisten mit Formulierungshilfen zu verstehen und sollen nur Anregungen bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat die Industrie- und Handelskammer keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Sie einen maßgeschneiderten Vertrag benötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.