Bilanzbuchhalter/-in (Prüfung)

Zulassung zur Prüfung

Gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in ist zur Prüfung zuzulassen, wer

  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren 
  • einen der folgenden Abschlüsse :
    - einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt
      oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
    - einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
    - einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten
      Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer
      Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

Die Berufspraxis  muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.


Anmeldung

Anmeldeschluss:
Frühjahr     2. Januar
Herbst        1. Juli

Anmeldeformular (pdf)

Prüfungsgebühr: 460,00 € (Gebührentarif) (pdf)

Bitte nutzen Sie für die Anmeldung zur Prüfung folgende E-Mail-Adresse

anmeldungpruefung@arnsberg.ihk.de


Termine

Schriftliche Prüfungstermine (pdf)

Termine unter Vorbehalt:Herbst 2023Frühjahr 2024Herbst 2024
Ergebnismitteilung:47. KW23. KW47. KW
Fachgespräch49. KW25. KW49. KW


Weitere Informationen

Informationen zur Prüfung (pdf)

Themenvorschlag Präsentation (pdf)

Profil

Strukturierung (pdf)

Prüfungsordnung

Verordnung (pdf)