Zulassung
Gemäß § 1 der Rechtsvorschriften über die Prüfung Zusatzqualifiation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende ist zur Prüfung zuzulassen, wer
- ein bestehendes Berufsausbildungsverhältnis gemäß Berufsbildungsgesetz in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf und
- eine Vorbereitung auf diese Prüfung gemäß jeweils gültigem Rahmenstoffplan nachweist.
Es können auch Personen bis zu einem halben Jahr nach Ende des Ausbildungsverhältnisses gemäß Abs. 1 zugelassen werden, die
- die Vorbereitung auf die Prüfung bereits während des Ausbildungsverhältnisses begonnen und nicht später als ein halbes Jahr nach Ende des Ausbildungsverhältnisses beendet und
- sich bereits während der Ausbildung zu dieser Prüfung angemeldet haben.
Bei Bestehen dieser Prüfung erreichen die Teilnehmer eine Sprachkompetenz auf der Niveaustufe B2 des Common European Framework (CEF) des Europarates.
Anmeldung
Anmeldeschluss:
Frühjahr 2. Januar
Herbst 1. Juli
Anmeldeformular (pdf)
Prüfungsgebühr: 77,00 € (Gebührentarif) (pdf)
Termine
Prüfungstermine
Termine unter Vorbehalt: | Herbst 2023 | Frühjahr 2024 | Herbst 2024 |
Ergebnismitteilung: | 49. KW | --- | 50. KW |
Mündliche Prüfung: | 02. KW | --- | 02. KW |
Weitere Informationen
Prüfungsordnung
Rechtsvorschriften (pdf)